1. Wohnen, Soziales und Bildung

c. Bildung

  • Bildung ist ein Menschenrecht. Alle Kinder entsprechend ihren Möglichkeiten zu fördern ist uns ein Anliegen. Wir treten für eine qualitativ gute Ganztagsbetreuung ein – egal ob in Krippe, Kindergarten oder bei allen Schulformen.
  • Alle Kinder müssen die Chance haben, eine Schulausbildung entsprechend ihren Fähigkeiten und Interessen abzuschließen.
  • Wir sorgen für ein flächendeckendes Angebot an weiterführenden Schulen, auch in Kooperation mit anderen Landkreisen und Städten - wie zum Beispiel beim fünften Gymnasialstandort in ERH.
  • Wir haben sehr gute Förderschulen, diese werden wir unterstützen und bedarfsgerecht ausbauen. Inklusion ist unser Ziel und wir werden sie - soweit es in unseren Zuständigkeitsbereich fällt - durch den gemeinsamen Schulbesuch von Kindern mit und ohne Behinderung fördern, da er zur Persönlichkeitsbildung der Kinder beiträgt und die soziale Kompetenz entwickelt.
  • Wir unterstützen das „Freiwillige ökologische Schuljahr“ und „Freiwillige soziale Schuljahr“ sowie ähnlich gelagerte soziale Projekte.

Der Landkreis ist für die Gebäude und Ausstattung der Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen und Förderzentren zuständig.

  • Wir erhalten Gebäude und Ausstattung auf einem qualitativ hohen Stand und bauen sie den modernen und pädagogischen Anforderungen entsprechend aus.
  • Für unsere innovativen beruflichen Schulen werden wir weiterhin für eine Ausstattung sorgen, die eine zeitgemäße Ausbildung ermöglicht.
  • Wir setzen uns für eine Gemeinschaftsschule als Pilotprojekt im Landkreis ein.
  • Schulen müssen ohne Strapazen erreichbar sein. Wir bauen die öffentlichen Verkehrsmittel zu den Schulen bedarfsgerecht aus.