c. Bildung
- Bildung ist ein Menschenrecht. Alle Kinder entsprechend ihren Möglichkeiten zu
fördern ist uns ein Anliegen. Wir treten für eine qualitativ gute Ganztagsbetreuung
ein – egal ob in Krippe, Kindergarten oder bei allen Schulformen.
- Alle Kinder müssen die Chance haben, eine Schulausbildung entsprechend ihren
Fähigkeiten und Interessen abzuschließen.
- Wir sorgen für ein flächendeckendes Angebot an weiterführenden Schulen, auch in
Kooperation mit anderen Landkreisen und Städten - wie zum Beispiel beim fünften
Gymnasialstandort in ERH.
- Wir haben sehr gute Förderschulen, diese werden wir unterstützen und bedarfsgerecht ausbauen. Inklusion ist unser Ziel und wir werden sie - soweit es in unseren Zuständigkeitsbereich fällt - durch den gemeinsamen Schulbesuch von Kindern mit und ohne Behinderung fördern, da er zur Persönlichkeitsbildung der Kinder beiträgt und die soziale Kompetenz entwickelt.
- Wir unterstützen das „Freiwillige ökologische Schuljahr“ und „Freiwillige soziale
Schuljahr“ sowie ähnlich gelagerte soziale Projekte.
Der Landkreis ist für die Gebäude und Ausstattung der Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen und Förderzentren zuständig.
- Wir erhalten Gebäude und Ausstattung auf einem qualitativ hohen Stand und bauen
sie den modernen und pädagogischen Anforderungen entsprechend aus.
- Für unsere innovativen beruflichen Schulen werden wir weiterhin für eine
Ausstattung sorgen, die eine zeitgemäße Ausbildung ermöglicht.
- Wir setzen uns für eine Gemeinschaftsschule als Pilotprojekt im Landkreis ein.
- Schulen müssen ohne Strapazen erreichbar sein. Wir bauen die öffentlichen
Verkehrsmittel zu den Schulen bedarfsgerecht aus.