Wir unterzeichnen, weil Bildung nicht weiter vom Geldbeutel der Eltern abhängen darf!
Philipp Dees, Alexandra Hiersemann, Gisela Niclas, Martina Stamm-Fibich, Konrad Gubo
(Foto: Günter Laurer)
Am 17. Januar startet die Einschreibung für das Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren in Bayern. Bis zum 30. Januar muss jeder und jede Wahlberechtigte, der oder die das Volksbegehren unterstützen möchte, sich persönlich in einer Eintragungsgstelle registrieren lassen. Dabei muss ein Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden.
Die Einschreibung ist grundsätzlich nur in Einschreibestellen der Kommune möglich, in der man mit Erstwohnsitz gemeldet ist; für Ausnahmen ist ein Eintragungsschein erforderlich.
Eintragungsscheine
Grundsätzlich muss sich jede/-r in der Gemeinde eintragen, in der er bzw. sie mit Erstwohnsitz gemeldet ist. Wer es während der Eintragungsfrist nicht schafft, dorthin zu fahren, kann einen Eintragungsschein beantragen.
Der Eintragungsschein muss schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) bei der Gemeinde beantragt werden, bei der der Erstwohnsitz gemeldet ist. Auf den Homepages der meisten Gemeinden gibt es dazu Antragsformulare: Ausfüllen, unterschreiben und abschicken!
Der Eintragungsschein wird zugeschickt. Mit diesem kann bei jeder Eintragungsstelle in Bayern unterschrieben werden.
Nicht vergessen: Der Postweg und die Bearbeitung brauchen Zeit!
Falls die Gemeinde kein Formular bereit hält (zur Sicherheit telefonisch nachfragen), sollte ein Antragsschreiben folgende Angaben enthalten:
Name, Vorname(n) Geburtsdatum Anschrift der Meldeadresse Anschrift, an die der Eintragungsschein verschickt werden soll Datum und Unterschrift Achtung: Wenn es ein Formular gibt, immer dieses verwenden!