Antrag: Gemeinsamer Wahltermin für Bundes- und Landtagswahl

24. Juni 2012

Antrag der SPD-Kreistagsfraktion

Sehr geehrter Herr Landrat,

die SPD-Kreistagsfraktion stellt folgenden Antrag:

Der Kreistag Erlangen-Höchstadt möge eine Resolution beschließen, dass die im Herbst 2013 anstehenden Wahlen zum 17. Bayerischen Landtag und zum 18. Deutschen Bundestag an ein und demselben Wahlsonntag stattfinden.

Die Verwaltung wird zudem gebeten, abzuschätzen, in welcher Höhe Kosten für den Landkreis und die örtlichen Wahlorgane bei einem gemeinsamen Wahltermin eingespart werden können und welche Vorteile beim Personalaufwand entstehen.

Begründung:

Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen die nächsten Landtagswahlen – gleichzeitig die Bezirkswahlen – zwischen dem 1. September und dem 24. November 2013, die nächsten Bundestagswahlen zwischen dem 1. September und dem 27. Oktober 2013, jeweils an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag stattfinden.
Den Tag für die Wahl des Landtages setzt die Staatsregierung spätestens fünf Monate vor dem Wahltag fest. Die förmliche Festlegung erfolgt in der Regel spätestens neun Monate vor dem Wahltag, voraussichtlich nach der bisherigen Staatspraxis also etwa Ende 2012/Anfang 2013.

Ein gemeinsamer Wahltermin für die Landtagswahl (mit Bezirkswahlen) und die Bundestagswahl ist nach den gesetzlichen Voraussetzungen nicht ausgeschlossen.

Bei der Festsetzung des Termins für die Landtagswahl 2013 auf den Tag der Bundestagswahl 2013 könnte die pauschale Kostenerstattung an die örtlichen Wahlorgane und die sonstigen Kosten, die – je nach den einzelnen Wahlen bestehenden Aufgabenzuweisungen – beim Landeswahlleiter bzw. beim Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, bei den Wahlkreisleitern und beim Staatsministerium des Inneren anfallen, für eine der beiden Wahlen grundsätzlich eingespart werden. Diese Kosten haben laut Antwort der Staatsregierung auf eine schriftliche Anfrage bei der Landtagswahl 2008 (mit Bezirkswahlen 2008) 13.903.014,25 Euro und bei der Bundestagswahl 2009 11.443.815, 37 Euro betragen.

Durch die Zusammenlegung der beiden Wahltermine spart der Landkreis Kosten ein, ohne das ein demokratischer Schaden entstünde. Wir meinen, der Bay. Wähler kann sehr wohl unterscheiden, für welche politische Ebene er seine Stimme abgibt.

Parteitaktische Spielereien dürfen vernünftiges Handeln nicht außer Kraft setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Pech
Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion

Teilen