Antrag: Einhaltung von Mindestlöhnen und Tariftreue

24. Juni 2012

Antrag der SPD-Kreistagsfraktion

Sehr geehrter Herr Landrat,

leider hat die Bay. Staatsregierung es bisher versäumt, ein Gesetz über die Einhaltung von Tarif- und Mindestlöhnen zu verabschieden.

Wir halten es aber in einer sozialen Marktwirtschaft für unbedingt erforderlich, dass bei der Vergabe von Aufträgen auch auf die Einhaltung von Tarif- und Mindestlöhnen geachtet wird. Es darf nicht sein, dass sich Unternehmen durch das Unterlaufen von Tarif- oder Mindestlöhnen Preisvorteile auf Kosten der Arbeitnehmer sichern, damit das soziale Gefüge unserer Gesellschaft zerstören und die Kosten auf die Allgemeinheit durch zu geringe Sozialabgaben und Aufstockungsleistungen abwälzen.

Seit drei Jahren hat die bayerische Landeshauptstadt München in ihren Vergabe- und Vertragsunterlagen für Bauleistungen eine neue Klausel stehen. Darin steht:

„Wer einen Bauauftrag der Stadt erhält, hat dafür Sorge zu tragen, dass alle eingesetzten Arbeitnehmer den jeweils geltenden Mindestlohn erhalten. Bei einem Verstoß gegen die Klausel kann die Stadt einen Teil der Auftragssumme einbehalten.“

Die Stadt Nürnberg plant ähnliche Bestimmungen, auch in der Stadt Erlangen wird eine ähnliche Lösung diskutiert.

Der Landkreis sollte seine geringen Möglichkeiten in diesem Bereich nutzen und ebenfalls seine Ausschreibungen entsprechend erweitern und eine ähnliche Klausel in seine Verträge aufnehmen.

Wir stellen daher folgenden Antrag:

  • Der Landkreis Erlangen-Höchstadt führt eine entsprechende Vertragsklausel in ihre Vertragsunterlagen ein und leistet damit einen Beitrag zur Einhaltung des Mindestlohns.
  • Die Verwaltung prüft die Ausweitung dieser Vertragsklauseln auf andere Bereiche, in denen der Landkreis Aufträge vergibt und ein Mindestlohn gilt (z.B. Abfallwirtschaft oder Gebäudereinigung).

Mit freundlichen Grüßen

Christian Pech

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