Antrag der SPD-Kreistagsfraktion
Sehr geehrter Herr Landrat,
die SPD-Kreistagsfraktion beantragt einen Bericht über die Umsetzung der UN-Behindertkonvention bzw. des Bay. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen vom 01.08.2011 in Bezug auf die schulische Inklusion.
In diesem Jahr ist es drei Jahre her, das die UN-Behindertenkonvention in Deutschland in Kraft getreten ist. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Konvention ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am täglichen Leben. Dieses Recht wurde auch in einer Änderung des Bay. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 01.08.2011 festgeschrieben.
Die UN Behindertenrechtskonvention verpflichtet alle Schulen, unter anderem zum gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen Schulsystem auch für behinderte Schülerinnen und Schüler. Diese Verpflichtungen stellt das bayerische Schulwesen vor enorme Herausforderungen und fordert vor allem die Politik.
Die SPD-Kreistagsfraktion hat dazu folgende Fragen:
Wir meinen, dass es dringend erforderlich ist, diesen Rechts- (Menschenrechts-) Anspruch schrittweise zu verwirklichen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Pech