Antrag: Bericht über die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention

24. Juni 2012

Antrag der SPD-Kreistagsfraktion

Sehr geehrter Herr Landrat,

die SPD-Kreistagsfraktion beantragt einen Bericht über die Umsetzung der UN-Behindertkonvention bzw. des Bay. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen vom 01.08.2011 in Bezug auf die schulische Inklusion.

In diesem Jahr ist es drei Jahre her, das die UN-Behindertenkonvention in Deutschland in Kraft getreten ist. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Konvention ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am täglichen Leben. Dieses Recht wurde auch in einer Änderung des Bay. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 01.08.2011 festgeschrieben.

Die UN Behindertenrechtskonvention verpflichtet alle Schulen, unter anderem zum gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen Schulsystem auch für behinderte Schülerinnen und Schüler. Diese Verpflichtungen stellt das bayerische Schulwesen vor enorme Herausforderungen und fordert vor allem die Politik.

Die SPD-Kreistagsfraktion hat dazu folgende Fragen:

  • Welche Regelungen, Verordnungen, Stufen- und Zeitpläne gibt es vom Kultusministerium zur Umsetzung des BayEUG?
  • Welche Planungen, Überlegungen gibt es im Landkreis zur Verwirklichung dieses Rechtsanspruch in den Landkreisschulen.
  • Welche Planungen und Unterstützungen gibt es für die Haupt- und Mittelschulen im Landkreis?
  • Gibt es Überlegungen zu notwendigen baulichen Maßnahmen?
  • Welche Personalausstattung ist vorgesehen?
  • Mit welchen Kosten wird gerechnet und gibt es die Zusage von der Staatsregierung entsprechend der Konnexität die Kosten zu übernehmen?

Wir meinen, dass es dringend erforderlich ist, diesen Rechts- (Menschenrechts-) Anspruch schrittweise zu verwirklichen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Pech

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